Kollegium
Das CET setzt sich aus einem Kollegium aus fünf Mitgliedern – darunter ein*e Präsident*in – zusammen. Diese werden vom Großherzog auf Vorschlag der Abgeordnetenkammer aufgrund Ihrer Kompetenz auf dem Gebiet der Förderung der Chancengleichheit bestimmt – das fünfjährige Mandat kann einmal verlängert werden.
Das aktuelle Kollegium
Susanna VAN TONDER, Präsident*in
Catia FERNANDES NEVES, Mitglied
Sylvie KERGER, Mitglied
Marc ROLLINGER, Mitglied (bis zum 22. Juli 2024)
Jean-Marc SCHEER, Mitglied
Kollegium von 2019 bis 2024
Patrick HURST, Präsident
Catia FERNANDES, Mitglied
Sylvie KERGER, Mitglied (seit dem 22.4.2022)
Annemie MAQUIL, Mitglied
Anik RASKIN, Mitglied
Nicole SIBENALER, Mitglied (bis zum 31.12.2021)
Kollegium von 2014 bis 2019
Mario HUBERTY, Präsident
Patrick HURST, Mitglied
Paul KREMER, Mitglied
Annemie MAQUIL, Mitglied
Raymond REMAKEL, Mitglied
Das Kollegium von 2008 bis 2013
Patrick DE ROND, Präsident
Netty KLEIN, Mitglied
Paul KREMER, Mitglied
Anik RASKIN, Mitglied
Raymond REMAKEL, Mitglied
Aufgaben des Kollegiums
Das Zentrum für Gleichbehandlung (CET) setzt sich aus einem fünfköpfigen Rat zusammen – darunter einem Präsidenten -, der nach Kompetenzkriterien auf dem Feld der Gleichbehandlung benannt wird.
Die Mitglieder des CET üben ihre Aufgaben in kompletter Neutralität und Unabhängigkeit aus, ohne dabei in laufende juristische Verfahren einzugreifen.
Informationen, die Einzelsituationen oder –fälle betreffen und zu denen die Ratsmitglieder im Rahmen ihrer Aufgabe Zugang erhalten, unterliegen dem Berufsgeheimnis. Das Berufsgeheimnis verbietet es jedoch nicht, für Diskriminierungsopfer nützliche Informationen im Rahmen der gültigen Gesetze an juristische Instanzen weiter zu leiten.
Die Mitglieder des CET haben in der Ausübung ihrer Aufgabe das Recht, Informationen jeder Art, Unterlagen oder Dokumente anzufordern – mit Ausnahme solcher Dokumente, die entweder unter das ärztliche oder unter das Berufsgeheimnis fallen.
Das CET fertigt jährlich einen Bericht an, um Regierung und Abgeordnetenkammer über seine Aktivitäten zu informieren.
Im Sinne einer dauerhaften Präsenz ist das CET mit einem hauptamtlichen Sekretariat ausgestattet. Zwei Staatsbeamte – ein Direktor sowie eine Sekretärin – die nicht Mitglied des CET sein dürfen, versehen diese Aufgabe.
Mitglieder des CET, deren Vorgänger ihr Mandat vor dessen Ablauf nieder gelegt haben, übernehmen dieses Mandat
Auf Vorschlag der Abgeordnetenkammer widerruft der Großherzog jedes Mitglied, das längerfristiger nicht in der Lage ist, sein Mandat wahrzunehmen oder das Ansehen verliert, das für die Ausübung seines Mandats erforderlich ist.
Mitglieder des CET dürfen weder Kammer-Abgeordnete noch Mitglieder von Staatsrat oder Regierung sein.
Das CET verabschiedet eine interne Regelung, die seine Organisation, seine Funktionsweise sowie seine Arbeitsabläufe betrifft.