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Eine Diskriminierung melden

FAQ

1. Was sind die Kompetenzen des CET?

Das CET hat die Aufgabe, die Gleichbehandlung aller zu fördern, zu analysieren und zu beobachten beziehungsweise eine Diskriminierung aufgrund von rassischer oder ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder Glaubensbekenntnis, Behinderung oder Alter zu verhindern. In diesem Zusammenhang kann das CET:

  • Berichte veröffentlichen, Empfehlungen und Ratschläge erteilen sowie Studien zu allen Fragen rund um das Thema Diskriminierung erstellen.
  • Informationsmaterial erstellen und verteilen
  • tatsächlichen Diskriminierungsopfern beziehungsweise Personen, die sich diskriminiert fühlen, helfen, und zwar durch ein Beratungs- und Orientierungsangebot im Hinblick auf geltende Gesetzgebung, Rechtssprechung und Mittel zur Umsetzung ihrer Rechtsansprüche.

Artikel 2 vom Gesetz vom 28. Juli 2011 ernennt die CCDH (Commission consultative des Droits de l’Homme) und das CET als nationale unabhängige Mechanismen für die Promotion und die Überwachung der UN- Behindertenrechtskonvention.

2. Welche Diskriminierungsmotive gibt es?

Das CET kann bei Diskriminierungen, die auf mindestens eines der folgenden 6 Motive zurückzuführen sind, intervenieren:

  1. wirkliche oder vermeintliche Zugehörigkeit zu einer Rasse oder ethnischen Gruppe
  2. Geschlecht (biologisches Geschlecht und geschlechtliche Identität)
  3. Sexueller Orientierung
  4. Religion oder Glaubensbekenntnis
  5. Behinderung
  6. Alter

Jede auf diesen Motiven aufbauende Diskriminierung, ob direkt oder indirekt, ist verboten!

3. Was bedeutet wirkliche oder vermeintliche Zugehörigkeit zu einer Rasse oder ethnischen Gruppe?

Der Begriff der Zugehörigkeit zu einer Rasse oder einer ethnischen Gruppe ist weit gefasst und erlaubt die Benennung quasi aller aus der Geburt resultierenden Diskriminierungen.

Vor allem der Begriff der Ethnie, der die Gesamtheit einer Gemeinschaft gleicher Kultur und Sprache bezeichnet, erlaubt den Schutz menschlicher Gemeinschaften, sei es als Minderheiten innerhalb eines Staatsgebildes oder über die Grenzen von Staaten hinaus.

Die tatsächliche oder vermeintliche Zugehörigkeit zu einer Rasse oder ethnischen Gruppe erlaubt die juristische Verfolgung von Personen, die eine andere Person im Rahmen dieses Diskriminierungsmotivs diskriminieren.

4. Was ist das Geschlecht?

Zum Motiv Geschlecht zählen alle Formen des biologischen Geschlechts wie auch die geschlechtliche Identität eines Menschen.

Die Yogyakarta-Prinzipien definieren die geschlechtliche Identität als das tief empfundene innere und persönliche Gefühl der Zugehörigkeit zu einem Geschlecht. Dieses Zugehörigkeitsgefühl kann mit dem Geschlecht, das bei der Geburt bestimmt wurde, übereinstimmen oder nicht. Die geschlechtliche Identität umfasst zudem folgende Aspekte:

  • die Wahrnehmung des eigenen Körpers
  • die freiwillige Veränderung des äusseren körperlichen Erscheinungsbildes oder der Funktionen des Körpers z.B. durch medizinische, chirurgische oder andere Eingriffe
  • sonstige Ausdrucksformen des Geschlechts, z.B. Kleidung, Sprache und Verhaltensweisen.

5. Was ist sexuelle Orientierung?

Sexuelle Orientierung beinhaltet Heterosexualität, Homosexualität, Bisexualität, Pansexualität und Asexualität.

Die Yogyakarta-Prinzipien definieren die sexuelle Orientierung folgendermassen: Fähigkeit des Menschen, sich emotional und sexuell intensiv zu Personen desselben oder eines anderen Geschlechts oder mehr als einen Geschlechts hingezogen zu fühlen und vertraute und sexuelle Beziehungen mit ihnen zu führen.

6. Was sind Glaubensbekenntnisse?

In der Definition des CET stehen Glaubensbekenntnisse für die Existenz beziehungsweise Nichtexistenz Gottes oder von Gottheiten. Somit betrifft der Begriff auch philosophische Überzeugungen wie den Atheismus, Agnostizismus oder Laizismus.

7. Was ist eine Behinderung?

In 2006 hat der Europäische Gerichtshof seine erste Entscheidung im Hinblick auf die Bedeutung des Wortes Behinderung verkündet. Dort wurde deutlich zwischen Krankheit und Behinderung unterschieden: „Behinderung bezeichnet eine Einschränkung psychischer, geistiger oder körperlicher Art, welche die Beteiligung der Person am Berufsleben erschwert. Um von einer Behinderung zu sprechen, muss es zumindest wahrscheinlich sein, dass diese Einschränkung längerfristiger Natur ist.

8. Wie erreiche ich das CET?

  • Postadresse: 65, route d’Arlon L-1140 Luxembourg
  • Telefon: (+352) 28 37 36 35
  • E-Mail: info@cet.lu
  • oder vor Ort (nur nach Vereinbarung)